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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 KR 571/12   

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https://dejure.org/2015,105739
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 KR 571/12 (https://dejure.org/2015,105739)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.04.2015 - L 1 KR 571/12 (https://dejure.org/2015,105739)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. April 2015 - L 1 KR 571/12 (https://dejure.org/2015,105739)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 KR 571/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) stehen sich Krankenhaus und Krankenkasse bei der Frage, wie die Behandlung eines gesetzlich gegen Krankheit Versicherten zu vergüten ist, im Gleichordnungsverhältnis gegenüber, so dass eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt und ein Vorverfahren nicht durchzuführen ist (vgl. ständige Rechtsprechung BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R Rdnr. 8 m.w.N.).

    In einem entsprechenden Definitionshandbuch ist für jede Fallpauschale die jeweils maßgebliche Entscheidungslogik in Form von Ablaufdiagrammen festgehalten (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R Rdnr. 13).

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 KR 571/12
    Er beträgt nach § 13 Abs. 7 des Niedersächsischen Landesvertrages 2 % über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2009 - B 1 KR 8/09 R).
  • LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 28/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2015 - L 1 KR 571/12
    Die Klägerin hat Gutachten des MDK Bayern vom 30. Juni 2008 und des MDK Niedersachsen -Prof. Dr. K. - vom 2. April 2008 sowie ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) L. vom 1. März 2012 - L 1 KR 28/10 vorgelegt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.06.2016 - L 1/4 KR 95/13
    Der Senat hat die Patientenakte des Versicherten, die Verwaltungsakte der Beklagten sowie aus einem Parallelverfahren des Senats (L 1 KR 571/12 - S 11 KR 143/08) das Urteil vom 30. April 2015 und das in diesem Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten des Prof. Dr. O. vom 29. September 2011 beigezogen.
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